AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen sowie Teilnahmevoraussetzungen für Seminare, Workshops, Kurse (im Folgenden "Seminar" genannt)
Anschrift des Unternehmens:
Marcel Uselli
Hölderlinstr. 31
67071 Ludwigshafen
Rechtsform:
Einzelunternehmen
Inhaber und Leitung:
Marcel Uselli
1. Vertragsabschluss
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie Marcel Uselli verbindlich den Abschluss eines
Seminarvertrags an. Sobald Ihre Zahlung bei Marcel Uselli eingegangen ist und er Ihre Anmeldung schriftlich oder fernmündlich bestätigt hat, kommt der Vertrag zustande und Ihr Platz im Seminar
ist reserviert. Vor Seminarbeginn erhalten Sie ein Infoschreiben mit allen notwendigen Einzelheiten. Sollten Sie bis 7 Tage vor Weiterbildungsbeginn
wider Erwarten kein solches Infoschreiben erhalten, so besteht Ihre Mitwirkungspflicht darin, Marcel Uselli umgehend zu benachrichtigen. Alle Teilnehmer tragen für sich selbst die volle
Verantwortung und bestätigen mit ihrer Anmeldung außerdem, dass Sie gesund sind.
2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung des
Seminars und aus den Angaben in der Seminarbestätigung. Sonstige Vereinbarungen oder Absprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, werden nur mit unserer schriftlichen
Bestätigung verbindlich.
3. Rücktritt/Umbuchung
Seminar-Teilnahmen, die nicht 24 Stunden vorher abgesagt wurden, werden voll
berechnet.
4. Rücktritt des Veranstalters
Marcel Uselli behält sich vor, Seminare abzusagen, falls eine erforderliche
Mindestzahl von Teilnehmern bis 10 Tage vor Seminarbeginn nicht zustande kommt. In diesem Fall wird der bereits bezahlte Seminarpreis in vollem Umfang zurück erstattet. Weitere Ansprüche können
nicht geltend gemacht werden. Sollte Marcel Uselli wegen Krankheit das Seminar absagen, wird ebenfalls der bereits gezahlte Seminarpreis in vollem Umfang zurückerstattet.
6. Preis
Der angegebene Preis versteht sich für eine Person. Bei Anmeldung wird
eine Anzahlung in Höhe von 50,00 Euro fällig.
7. Haftung
Marcel Uselli haftet im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von Marcel Uselli zurückzuführen sind.
8. Sorgfaltspflicht und Haftung
Jeder Teilnehmer nimmt
an der Veranstaltung auf eigene Gefahr teil. Die Aufsichtspflicht von Seiten des Veranstalters (Marcel Uselli) beginnt mit der persönlichen Kontaktaufnahme der Teilnahme am Anfang der
Veranstaltung und endet mit der Verabschiedung am Ende der Veranstaltung. Sie übernehmen die volle Verantwortung für An- und Abreise
Teilnahme von Kindern und Jugendlichen: Sofern die Erziehungsberechtigten/ Aufsichtspersonen oder Weisungsbefugte während der Veranstaltung anwesend bleiben, obliegt die Aufsichtspflicht bei
ihnen.
Sollten Teilnehmer Schäden an Sachen und Personen verursachen oder aber selbst erleiden übernimmt der Veranstalter i.d.R. keine Haftung, sondern haftet nur insoweit Vorsatz und/oder grobe
Fahrlässigkeit festgestellt wird. Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit. Marcel Uselli übernimmt keine
Haftung für die Bekleidung, Diebstahl oder Verlust der von den Teilnehmer/innen eingebrachten Sachen.
9. Mitwirkungspflicht
Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, so sind Sie
verpflichtet, dies Marcel Uselli umgehend mitzuteilen. Ansprüche müssen innerhalb von 4 Wochen nach dem vereinbarten Rückkehrdatum schriftlich geltend gemacht werden. Sämtliche Ansprüche
verfallen 6 Monate nach Seminarsende.
10. Copyright
Die ausgegebenen Seminarunterlagen(Tools, Skripte, oder andere) dürfen nur mit schriftlicher Erlaubnis von Marcel Uselli an andere weiter gegeben, veröffentlicht oder vervielfältigt werden. Sie
unterliegen dem Copyright und Eigentumsvorbehalt des Seminaranbieters.
11. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Soweit einzelne Bestimmungen der AGB von Marcel Uselli unwirksam sein
sollten, hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zu Folge. An Stelle der ungültigen Regelung soll dasjenige treten, was die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit geregelt hätten,
um den wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung zu erreichen. Dies gilt auch für den Fall einer Regelungslücke.